Langfristiger Artenschutz durch Planungsinstrumente
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Wenn du die Biodiversität in kommunalen Planungsinstrumenten verankerst, sicherst du sie langfristig – oft sogar eigentümerverbindlich.
Biodiversität in kommunalen Planungsinstrumenten langfristig sichern
Die Biodiversität lässt sich auf vielfältige Weise in kommunalen Planungsinstrumenten verankern – und so über Jahre hinweg sichern:
Kommunaler Richtplan
Im kommunalen Richtplan kannst du langfristige Entwicklungen festlegen – inklusive Biodiversitätszielen. Diese sind behördenverbindlich.
Es lassen sich beispielsweise Ziele zu Bäumen, Ökologische Infrastruktur, Freiräume oder Siedlungsrand festsetzen.
Alternativ kannst du Biodiversitätsziele auch über Gemeinderatsentscheide oder Legislaturziele absichern.
Nutzungsplanung
Bei einer (Teil-)Revision der Nutzungsplanung kannst du konkrete Massnahmen zur Förderung der Biodiversität verankern. Diese gelten verbindlich für Eigentümer:innen. Themen können zum Beispiel sein: Lichtverschmutzung, Grünflächenziffer*, Ökologischer Ausgleich, Flachdachbegrünungen, Baumschutz oder die Gestaltung des Siedlungsrands.
Tipp: Der Bund bietet Empfehlungen zu Musterbestimmungen.
Sondernutzungsplanung
Planungen wie Gestaltungspläne oder Überbauungsodnungen bieten die Möglichkeit, für ein Areal oder eine Überbauung qualitative Anforderungen an Bepflanzung und Gestaltung verbindlich festzulegen:
den Erhalt alter Baumbestände
Vorgaben für Bepflanzung und Materialien
Gestaltung und Pflege des Aussenraums
Leitfäden, Leitbilder, Strategien und Konzepte
Ein Baumschutzkonzept, ein Leitbild oder beispielsweise eine Biodiversitätsstrategie gibt deiner Gemeinde die Richtung vor – über Themenfelder und Zuständigkeiten hinweg, es schafft Klarheit und bildet die Basis für weiterführende Massnahmen.
Freiraumkonzept
Ein gut durchdachtes Freiraumkonzept stimmt die öffentlichen Grünräume aufeinander ab – und sichert ihre Qualität und Quantität langfristig. Es bietet ein starkes Planungsinstrument für Gemeinden, die ihre Freiräume gezielt ökologisch aufwerten wollen.
Inventare
In einem behördenverbindlichen Inventar lassen sich wertvolle Naturobjekte oder Gebäudebrüter (z. B. Mauersegler) erfassen. Sie sind nicht eigentümerverbindlich – bilden aber eine wichtige Grundlage für weitere Planungen. Besonders wertvolle Objekte können anschliessend in eine Schutzverordnung überführt werden.
Schutzverordnung
Mit einer kommunalen Schutzverordnung sicherst du Biodiversitätswerte eigentümerverbindlich – und langfristig.
Verträge
Für gemeindeeigene Flächen oder Schutzgebiete kannst du mehrjährige Pflegeverträge abschliessen, die eine naturnahe Bewirtschaftung garantieren, sofern dies vertraglich verankert hast.
Zertifikat
Deine Gemeinde kann sich mit dem Label Grünstadt Schweiz zertifizieren lassen – und damit ihr Engagement für die Biodiversität sichtbar machen.
*Die Grünflächenziffer (GZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Grünfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Als anrechenbare Grünfläche gelten natürliche und / oder bepflanzte Bodenflächen eines Grundstücks, die nicht versiegelt sind und nicht als Abstellflächen (z. B. für Parkierung) dienen. (Quelle: fokus-n/BAFU)